B e g r ü n d u n g : Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 11. Oktober 1986, B607/85-12, der Beschwerde stattgegeben und den angefochtenen Bescheid aufgehoben. Die Entscheidung über die von den Bf rechtzeitig verzeichneten Prozeßkosten ist jedoch unterblieben. Es ist daher das Erkenntnis in sinngemäßer Anwendung des §423 Abs1 ZPO (§35 Abs1 VerfGG) durch eine Kostenentscheidung zu ergänzen und den Bf nach §88 VerfGG ein Kostenbetrag in der Höhe von S 11.000,- zuzus... mehr lesen...
Index: 22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren22/02 Zivilprozeßordnung
Norm: VfGG §88 ZPO §423 Abs1 VfGG § 88 heute VfGG § 88 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 88 gültig von 01.07.1976 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 311/19... mehr lesen...
Begründung: Der VfGH hat mit Erk. VfSlg. 10476/1985 die Beschwerde abgewiesen, die Entscheidung über die von der beteiligten L-AG für die von ihr erstattete Äußerung rechtzeitig verzeichneten Prozeßkosten ist jedoch unterblieben. Es ist daher das Erk. in sinngemäßer Anwendung des §423 Abs1 ZPO (§35 Abs1 VerfGG) durch eine Kostenentscheidung zu ergänzen und der beteiligten Partei nach §88 VerfGG ein Kostenersatz in der Höhe von 11000 S zuzusprechen. Im zugesprochenen Betrag ist... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §88 ZPO §423 Abs1 VfGG § 88 heute VfGG § 88 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 88 gültig von 01.07.1976 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. ... mehr lesen...