Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 21.02.2022, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der anhängigen Rechtssache des Beschwerdeführers als klagender Partei (im Folgenden: BF) wider die beklagte Partei XXXX wegen EUR 86.302,06 zur Zahl XXXX , dem BF Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution in folgender Höhe vor: 1. Mit... mehr lesen...