Begründung: Nach den maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen wurde der Kläger am 10. 7. 2003 bei einem Verkehrsunfall in Deutschland als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten, von dessen Vater gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs verletzt. Weitere Fahrzeuge waren an dem Unfall nicht beteiligt. Der Kläger erlitt ua eine geschlossene Oberarm-Schaftfraktur rechts mit Dislokation und eine Schlüsselbeintrümmerfraktur links. Er befand sich vom 11. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §52 Abs2ZPO §393 Abs4
Rechtssatz: Auch dann, wenn die zugelassene Revision gegen ein Zwischenurteil mangels Vorliegens einer Rechtsfrage gemäß § 502 Abs 3 ZPO zurückgewiesen wurde und der Gegner in der Revisionsbeantwortung auf die Unzulässigkeit des Rechtsmittels hingewiesen hat, ist die Entscheidung über die Kosten der Revisionsbeantwortung der Endentscheidung vorzubehalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...