Entscheidungsgründe: Am 12. 1. 2008 spielten der am 22. 12. 1998 geborene Kläger und der am 8. 10. 1998 geborene Beklagte mit selbst gebastelten Utensilien Pfeil und Bogen. Ein vom Beklagten abgeschossener Pfeil traf den Kläger am Auge. Dieser erlitt dadurch eine schwere Augenverletzung mit Dauerfolgen, künftige Schäden sind nicht auszuschließen. Zugunsten des Beklagten besteht eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von 740.000 EUR. Der Kläger begehrte die... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 5 C 1719/07h des Bezirksgerichts Kufstein begehrte der hier Beklagte als Kläger, die Beklagte (hier Wiederaufnahmsklägerin) schuldig zu erkennen, die Beweidung eines näher bezeichneten Waldgrundstücks durch Weidevieh zu unterlassen. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung erstattete die Beklagte (Wiederaufnahmsklägerin) kein eigenes Sachvorbringen, sondern anerkannte das Klagebegehren zur Gänze, sodass ein klagsstattgebendes, in Rechtskraft erwa... mehr lesen...
Norm: ZPO §393VersVG §1VersVG §75VersVG §100
Rechtssatz: Die Frage der Zustimmung des Vinkulierungsberechtigten zur Auszahlung der Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer betrifft den Grund des Anspruches des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer und ist daher vor Fällung eines den Anspruchsgrund bejahenden Zwischenurteiles zu klären. Entscheidungstexte 7 Ob 45/06b Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §391ZPO §393
Rechtssatz: Ein Urteil über einen Zwischenantrag auf Feststellung, der einen Teil des auf Feststellung gerichteten und zulässigen Klagebegehrens umfasst, stellt unabhängig von seiner Bezeichnung als "Zwischenurteil" ein Teilurteil dar, gegen dessen prozessuale Zulässigkeit keine Bedenken bestehen. Entscheidungstexte 9 ObA 175/01b Entscheidungstext OGH 24.10.200... mehr lesen...
Norm: ZPO §393ZPO §502 LJN §55
Rechtssatz: Wird ein Zwischenurteil über den Grund des Anspruches nicht in seinem ganzen Umfang angefochten (zum Beispiel bei Anfechtung zur Erzielung einer anderen Verteilung der Verschuldensquoten), dann erwächst der unangefochtene Teil in Rechtskraft. Ein im Sinne des § 393 Abs 1 ZPO erlassenes Zwischenurteil ist gemäß dessen Abs 3 in
Betreff: des hiegegen erhobenen Rechtsmittels als Endurteil anzusehen. Die Zul... mehr lesen...
Norm: ZPO §393ZPO §395
Rechtssatz: Wird das Klagebegehren dem Grunde nach anerkannt, kann ein Zwischenurteil gefällt werden. Dieses kommt aber nur in Betracht, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen geklärt und alle Einwendungen erledigt sind. Über einzelne Einwendungen darf kein Zwischenurteil ergehen, wie zB über die Klagelegitimation oder allein über das Verschulden. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §393ZPO §391AußStrG §229EheG §81
Rechtssatz: Im Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse sind Teilentscheidungen im Sinn des § 391 ZPO ebenso unzulässig wie Zwischenentscheidungen (§ 393 ZPO) darüber, ob eine bestimmte Sache der Aufteilung unterliegt. Entscheidungstexte 10 R 91/98d Entscheidungstext LG St. Poelten 13.05.1998 10 R ... mehr lesen...