Begründung: Zur Vorbereitung eines Schadenersatzprozesses begehrt der Antragsteller beim Bezirksgericht Steyr eine Beweissicherung gegen unbekannte Gegner durch Einvernahme eines Zeugen, der im Sprengel des angerufenen Bezirksgerichts wohnt, und begehrt gleichzeitig die Delegierung der Beweissicherungssache an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien, bei dem gleichgelagerte Beweissicherungsanträge auf Vernehmung anderer Personen eingebracht worden seien. Er beantragte, wie auch im Be... mehr lesen...
Norm: ZPO §384 ZPO §386 Abs3 ZPO § 384 heute ZPO § 384 gültig ab 01.03.1939 zuletzt geändert durch dRGBl. I S 1999/1938 ZPO § 386 heute ZPO § 386 gültig ab 01.07.1914 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 ... mehr lesen...