Norm: ZPO §39 ZPO §289 Abs1 ZPO §341 Abs1 ZPO §380 ZPO §496 Abs1 Z2 ZPO § 39 heute ZPO § 39 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 289 heute ZPO § 289 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: JMV 1897 §1 ZPO §380 ZPO § 380 heute ZPO § 380 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Jene Partei, die ihre weitere Vernehmung verhindert hat, kann sich nicht dadurch beschwert erachten, daß der Richter keine Zwangsmittel ergriffen hat, um die ergänzende Einvernahme zu erwirken.
... mehr lesen...
Norm: JMV 1897 §1 ZPO §380 ZPO § 380 heute ZPO § 380 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Wurde eine Partei über alle nach dem Akteninhalt erheblichen Streitpunkte vernommen, so wird, falls sie einer zusätzlichen Vernehmung beharrlich ausweicht, auch im Ehescheidungsverfahren die Anwendun... mehr lesen...