Entscheidungen zu § 372 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2006/1/31 1Ob82/05y

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Entscheidung | OGH | 31.01.2006

RS OGH 1972/7/11 4Ob562/72

Norm: ZPO §372
Rechtssatz: Die Vernehmung einer wegen falscher Zeugenaussage verurteilten Person als Partei ist unzulässig. Eine Ausnahme von diesem Verbot für den Fall, daß andere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen, läßt sich aus dem klaren Wortlaut des § 372 ZPO nicht ableiten. Entscheidungstexte 4 Ob 562/72 Entscheidungstext OGH 11.07.1972 4 Ob 562/72 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.1972

RS OGH 1955/8/31 7Ob352/55

Norm: ZPO §372ZPO §377ZPO §489 Abs2
Rechtssatz: Zulässigkeit der Wiederholung der unbeeideten Vernehmung des Gegners der in erster Instanz beeidet vernommenen Partei durch das Berufungsgericht. Entscheidungstexte 7 Ob 352/55 Entscheidungstext OGH 31.08.1955 7 Ob 352/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.1955

TE OGH 1950/5/24 1Ob273/50

Die Klägerin hat ihren Vater, den Beklagten, im Jahre 1946 in ihr Haus aufgenommen und ihm eine Wohnung, bestehend aus Zimmer und Küche, unentgeltlich, wie sie behauptet, gegen jederzeitigen Widerruf überlassen. Dagegen behauptet Beklagter, daß ihm die Klägerin ausdrücklich zugesichert habe, er könne in der Wohnung bleiben, solange er wolle. Das Erstgericht hat der Räumungsklage der Klägerin stattgegeben, weil kein Mietverhältnis vorliege, da der Beklagte keinen Zins zahle; es sei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.05.1950

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