Norm: ZPO §36 Abs1ZPO §37 Abs1
Rechtssatz: Die Unterschiede der materiellrechtlichen Wirkungen eines Widerrufs der Prozeßvollmacht einerseits und seiner verfahrensrechtlichen Folgen gemäß § 36 Abs 1 ZPO andererseits können für das Gericht niemals Anlaß sein, einen Vollmachtsmangel gemäß § 37 Abs 1 ZPO von Amtswegen wahrzunehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 4/99s Entscheidungstext OGH 23.0... mehr lesen...
Norm: ZPO §37 Abs1codice civile Art2380
Rechtssatz: Aufforderung an die beklagte italienische AG, einen urkundlichen Nachweis zu erbringen, daß der Unterfertiger der vorgelegten Vollmacht auf Grund der Satzung zu ihrer Vertretung befugt war. Entscheidungstexte 2 Ob 44/76 Entscheidungstext OGH 03.06.1976 2 Ob 44/76 European Case ... mehr lesen...
Für die beklagte Partei schritt bei der ersten Tagsatzung durch Rechtsanwaltsanwärter Dr N Rechtsanwalt Dr H ein, der seine Bevollmächtigung nicht nachweisen konnte und einen Antrag auf Zulassung gemäß § 38 ZPO gegen Beibringung der Vollmacht binnen 4 Wochen stellte. Der Kläger beantragte für den Fall der nicht rechtzeitigen Vollmachtsvorlage Fällung des Versäumungsurteiles. Das Erstgericht verkundete den Beschluß in diesem Sinne. Innerhalb der Frist legte die Beklagte mittels Schrift... mehr lesen...
Norm: ZPO §37 Abs1
Rechtssatz: Wenn sich eine Partei nicht auf die in einer anderen Rechtssache erliegende Vollmacht beruft, hat das (Rekursgericht) Gericht schon deshalb nicht auf sie Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 91/65 Entscheidungstext OGH 11.08.1965 3 Ob 91/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...