Norm
ZPO §36 Abs1Rechtssatz
Die Unterschiede der materiellrechtlichen Wirkungen eines Widerrufs der Prozeßvollmacht einerseits und seiner verfahrensrechtlichen Folgen gemäß § 36 Abs 1 ZPO andererseits können für das Gericht niemals Anlaß sein, einen Vollmachtsmangel gemäß § 37 Abs 1 ZPO von Amtswegen wahrzunehmen.Die Unterschiede der materiellrechtlichen Wirkungen eines Widerrufs der Prozeßvollmacht einerseits und seiner verfahrensrechtlichen Folgen gemäß Paragraph 36, Absatz eins, ZPO andererseits können für das Gericht niemals Anlaß sein, einen Vollmachtsmangel gemäß Paragraph 37, Absatz eins, ZPO von Amtswegen wahrzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111661Im RIS seit
25.03.1999Zuletzt aktualisiert am
19.04.2013