Das Erstgericht bewilligte zur Sicherung des Anspruches der klagenden und gefährdeten Partei (in Hinkunft kurz klagende Partei genannt) auf Übertragung von Namensaktien (Interimsscheinen) der D.- Aktiengesellschaft im Nominale von 3.816.600 S die beantragte einstweilige Verfügung, mit der u. a. der Drittschuldnerin verboten wurde, eine rechtswirksame Übertragung der Namensaktien vorzunehmen. Das Rekursgericht wies den Rekurs der Drittschuldnerin zurück. Der Oberste Gerichtshof g... mehr lesen...
Norm: ZPO §362 Abs2 ZPO § 362 heute ZPO § 362 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Das Gericht ist nicht verpflichtet, Widersprüche zwischen Sachverständigengutachten, die einerseits im Strafverfahren andererseits im Zivilverfahren abgegeben wurden, aufzuklären. Es kann sich vielmehr ohne ... mehr lesen...
Norm: ZPO §362 Abs2EntmO §33 Abs1 ZPO § 362 heute ZPO § 362 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
§ 362 Abs 2 ZPO gilt auch im Entmündigungsverfahren. Paragraph 362, Absatz 2, ZPO gilt auch im Entmündigungsverfahren.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §362 Abs2 ZPO §503 Z2 C3b ZPO § 362 heute ZPO § 362 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...