Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. Eveline K*****, und 2. Gerald K*****, beide vertreten durch Günter Schneider, Mieter-Interessens-Gemeinschaft Österreichs, 1100 Wien, Antonsplatz 22, gegen den Antragsgegner Christian K*****, vertreten durch ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Pflegschaftssache des Mj Ruben H*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Mag. Friedrich H*****, vertreten durch Dr. Elisabeth Rech, Rechtsanwältin in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte, der damals hauptberuflich als Arbeitsinspektor tätig und als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger im Fachgebiet „Technisches Unfallwesen, Arbeitsschutz" in der Gerichtssachverständigenliste eingetragen war, wurde im Oktober 2001 in einem Verfahren vor dem Landesgericht Klagenfurt zum Sachverständigen zur Befundung diverser behaupteter Mängel einer von der klagenden Partei verkauften Laserschneidemaschine bestellt. N... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 A2 ZPO §359 GebAG 1975 §25 Abs1 ABGB § 1299 heute ABGB § 1299 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 359 heute ZPO § 359 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Verfahren ist nicht mehr das Recht des Antragstellers als Bestandgeber, von der Antragsgegnerin eine Anhebung des Hauptmietzinses nach § 12a Abs 3 MRG zu begehren, strittig, sondern ausschließlich die Frage der Höhe des angemessenen Hauptmietzinses. Im vorliegenden Verfahren ist nicht mehr das Recht des Antragstellers als Bestandgeber, von der Antragsgegnerin eine Anhebung des Hauptmietzinses nach Paragraph 12 a, Absatz 3, MRG zu begehren, strittig, so... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte den Antragstellern im zweiten Rechtsgang zur ungeteilten Hand eine (weitere) Entschädigung von 100.700 EUR zu. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige, und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs zu, weil es „bei der Ermittlung der Wertminderung von der in der Entscheidung 1 Ob 321/98g vorgegebenen Rechtsansicht" in Ermangelung von Kaufpreisen vergleichb... mehr lesen...
Norm: ZPO §35 ff ZPO §357 ZPO §359 ZPO § 35 heute ZPO § 35 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 357 heute ZPO § 357 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter ist seit 16. 12. 1992 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 1.600 S für den mj Clemens, der seit der Trennung der Eltern in der Obsorge des Vaters aufwächst, verpflichtet. Der Vater begehrte die Erhöhung dieser Unterhaltsbeiträge auf 7.000 S monatlich. Die Mutter verfüge über ausreichendes Vermögen und über Mieteinnahmen. Sie lebe seit ihrer Wiederverehelichung mit einem Rechtsanwalt in vermögenden Verhältnissen. Die Mutter sprach sich gegen jede Unterhaltse... mehr lesen...
Norm: ZPO §359 ZPO §362 Abs1 ZPO § 359 heute ZPO § 359 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 359 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2002 ZPO § 362 heute ... mehr lesen...
Norm: ZPO §279 Abs1 ZPO §291 ZPO §359 ZPO §366 ZPO § 279 heute ZPO § 279 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 279 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2002 ZPO § 291 heute ... mehr lesen...
Norm: Geo §169 ZPO §316 ZPO §359 ZPO § 316 heute ZPO § 316 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 316 gültig von 01.01.1898 bis 30.04.2022 ZPO § 359 heute ... mehr lesen...