Norm: ZPO §357 Abs1 ZPO §360 Abs1 ZPO §366 Abs2 ZPO § 357 heute ZPO § 357 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 357 gültig von 01.01.2003 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 357 gültig von... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte - außerhalb eines Zivilprozesses - den Beweissicherungsantrag der Antragstellerin und bestellte zur Feststellung des derzeitigen Zustands eines auf dem Grundstück der Antragsgegnerin befindlichen Hauses einen Sachverständigen. Dieser erstellte einen als Gutachten bezeichneten Befund, der den Parteien zugestellt wurde. Die Antragsgegnerin beantragte daraufhin die Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erörterung des „Gutachtens". Das Erstg... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den Beweissicherungsantrag der Antragstellerin und bestellte zur Feststellung des derzeitigen Zustands des Hauses auf dem Grundstück der Antragsgegner einen Sachverständigen. Dieser erstellte einen als Gutachten bezeichneten Befund, der den Parteien zugestellt wurde. Die Antragsgegner beantragten die Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erörterung des „Gutachtens". Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der
Begründung: zurück, der Sachve... mehr lesen...