Norm: ZPO §354
Rechtssatz: Diese Frist für die Abfassung einer Entscheidung, der gewöhnlich ein mehr oder weniger umfangreiches Beweisverfahren vorausgegangen ist, kann auf den im Durchschnitt einzuräumenden Zeitbedarf für die schriftliche Abfassung und Abgabe eines Gutachtens nach Beendigung der Befundaufnahme übertragen werden, weil die Anforderungen an die Abfassung eines Urteils unter Erörterung der Beweisergebnisse jenen der Gutachtenserst... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2ZPO §354
Rechtssatz: Auf den Beweis durch Sachverständige im Verfahren außer Streitsachen ist unter anderem auch § 354 ZPO sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 349/98z Entscheidungstext OGH 19.01.1999 1 Ob 349/98z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111565 ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte auf Grund eines gegen die verpflichtete Partei ergangenen Versäumungsurteiles die Bewilligung der Exekution zur Erwirkung einer Rechnungslegung und der Ablegung eines Eides über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abrechnung. Das Erstgericht wies den Exekutionsantrag hinsichtlich der Erwirkung der Eidesleistung mit der
Begründung: ab, die Erzwingung dieses Teilanspruches sei rechtlich nicht möglich. Das Gericht zweiter Instanz änder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von seinem während des Rechtsstreits verstorbenen ehemaligen Rechtsfreund zunächst Rechnungslegung und Urkundenherausgabe und modifizierte dieses Klagebegehren mehrmals. Schließlich schränkte er um das ursprüngliche Begehren ein und begehrt nun nach einer zugelassenen Klagsänderung die Leistung eines Eides darüber, dass die Angaben des Beklagten in dem vorgelegten Rechnungswerk und über zwei Bankguthaben richtig und vollständig sind, sowie d... mehr lesen...
Die Antragstellerin wurde durch Versäumungsurteil des Landesgerichtes Salzburg vom 24. März 1975 schuldig erkannt, Dr. Gerlinde F binnen 14 Tagen "unter Vorlage eines Verzeichnisses anzugeben, welche Aktiven und Passiven sie bezüglich des Nachlaßvermögens nach dem am 8. Dezember 1971 verstorbenen Dipl.- Ing. Friedrich R als dessen Universalerbin zufolge Besorgung und Überlassung des Nachlasses festgestellt oder bereits eingezogen hat, ferner welchen Gewinn oder Verlust oder welche Frü... mehr lesen...
Norm: ZPO §349 Abs2ZPO §354ZPO §367
Rechtssatz: Unanfechtbarkeit eines Beschlusses, wodurch den Parteien der Auftrag erteilt wurde, Buchhaltungsunterlagen (Urkunden, Korrespondenz etc) einem Sachverständigen zur Verfügung zu stellen. Entscheidungstexte 3 Ob 524/55 Entscheidungstext OGH 02.11.1955 3 Ob 524/55 European Case Law Identif... mehr lesen...