Entscheidungen zu § 340 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 2003/10/8 9Ob106/03h

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Entscheidung | OGH | 08.10.2003

TE OGH 2003/1/29 3Ob235/01g

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Entscheidung | OGH | 29.01.2003

TE OGH 2001/7/10 10Ob127/00z

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Entscheidung | OGH | 10.07.2001

TE OGH 1986/5/28 1Ob28/86

Entscheidungsgründe: Das Kreisgericht Wels hat den Kläger (dort als Beklagten) über Klage des Österreichischen Wettbewerbsverbandes mit Urteil vom 2.8.1982, 1 Cg 54/82-12, schuldig erkannt, im geschäftlichen Verkehr beim Einzelverkauf von Artikeln des täglichen Bedarfs die Gewährung oder Ankündigung eines 3 % übersteigenden Barzahlungsnachlasses an Letztverbraucher zu unterlassen, und die dort klagende Partei zur Urteilsveröffentlichung ermächtigt. Es stellte fest, der Kläger habe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.05.1986

RS OGH 1986/5/28 1Ob28/86, 10Ob127/00z, 3Ob235/01g, 9Ob106/03h, 10Ob37/15m, 1Ob39/15i

Norm: ZPO §176ZPO §328ZPO §329ZPO §340ZPO §412
Rechtssatz: Zeugen sind im Verfahren mündlich zu vernehmen; schriftliche Zeugenaussagen sind dem österreichischen Recht fremd. Schriftliche Zeugenaussagen laufen sowohl dem Grundsatz der Unmittelbarkeit als auch dem Gebot der Mündlichkeit zuwider und sind somit als Beweismittel unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 28/86 Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.1986

RS OGH 1983/5/31 4Ob311/83, 1Ob28/86, 10Ob127/00z, 3Ob235/01g, 6Ob84/09k, 10Ob37/15m, 4Ob26/18d

Norm: ZPO §340
Rechtssatz: Durch die Vorgangsweise des Prozessgerichtes erster Instanz, welches seine Feststellungen ausschließlich auf zwei "eidesstättige Erklärungen" gestützt hat, ohne deren Verfasser in der mündlichen Streitverhandlung als Zeugen zu vernehmen, wurde das Gebot der Mündlichkeit des Zeugenbeweises missachtet und damit eines der Grundprinzipien des österreichischen Verfahrensrechtes verletzt. Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1983

Entscheidungen 1-6 von 6