Norm: ZPO §339 Abs2 ZPO § 339 heute ZPO § 339 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein Zeuge entgegen § 339 Abs 2 ZPO in Anwesenheit später abzuhörender Zeugen vernommen wird, verwirklicht keinen Verfahrensmangel, sondern ist im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtige... mehr lesen...