Entscheidungen zu § 335 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 2007/12/11 40R293/07w

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Entscheidung | OGH | 11.12.2007

RS OGH 2007/12/11 40R293/07w

Norm: ZPO §335
Rechtssatz: Nach Ausschöpfung der Zwangsmittel staatlicher Macht gegen einen ausgebliebenen Zeugen, das ist die zweimalige Ladung, Verhängung einer Ordnungsstrafe und schließlich die Anordnung der zwangsweisen Vorführung macht es keinen Unterschied, ob sich dem noch ein Präklusionsbeschluss anschließt. Wünscht der Beweisführer nach der Mitteilung, dass der Zeuge nicht neuerlich geladen wird, aus guten Gründen die neuerliche Anord... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.2007

TE OGH 2006/1/31 1Ob82/05y

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Entscheidung | OGH | 31.01.2006

TE OGH 1980/2/26 2Ob505/80f

Die Klägerin exportierte an F M in den Jahren 1973 und 1974 Wohnwagen, wobei sie jeweils unter Eigentumsvorbehalt lieferte. Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgte in der Regel durch Wechsel, die über die Beklagte, die Hausbank des F M, eskomptiert wurden. Gegen Ende des Jahres 1974 schuldete F M der klagenden Partei, aber auch der beklagten Partei erhebliche Beträge und setzte sich nach Mexiko ab. In der Folge gelangten mehrere von der Klägerin gelieferte Wohnwagen samt verschiedenem ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.1980

RS OGH 1978/6/14 1Ob613/78

Norm: ZPO §279ZPO §335
Rechtssatz: Nach Fristsetzung kann der Fortsetzungsantrag auch schon in der gleichen Tagsatzung (vor Fristablauf) gestellt werden (gegen Fasching III 444,450). Entscheidungstexte 1 Ob 613/78 Entscheidungstext OGH 14.06.1978 1 Ob 613/78 Veröff: RZ 1979/8 S 38 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.06.1978

RS OGH 1960/3/2 6Ob44/60

Norm: ZPO §279ZPO §335
Rechtssatz: Der Ansicht, daß die Unmöglichkeit einer Beweisaufnahme dem Beweisführer nicht zum Nachteil gereichen könne, kann schon im Hinblick auf die Vorschrift der §§ 279, 335 ZPO nicht beigetreten werden. Diese Ansicht würde dazu führen, daß es jede Partei in der Hand hätte, einen Rechtsstreit durch das Anbieten undurchführbarer Beweise zu verschleppen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.03.1960

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