Entscheidungen zu § 305 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2005/6/6 9ObA77/05x

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Entscheidung | OGH | 06.06.2005

TE OGH 2001/9/27 6Ob190/01m

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Entscheidung | OGH | 27.09.2001

TE OGH 2000/6/20 3Ob131/00m

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Entscheidung | OGH | 20.06.2000

RS OGH 1999/10/19 4Ob247/99y, 3Ob131/00m, 6Ob190/01m, 9ObA77/05x, 1Ob172/07m, 4Ob139/17w, 1Ob1/20h

Norm: ABGB §16ZPO §305 Z4ZPO §321 Abs1 Z5ZPO §380 Abs1
Rechtssatz: Jedenfalls dann, wenn nach dem bisherigen Gang des Verfahrens nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass möglicherweise ein Prozessbetrugsversuch vorliegt, befindet sich der Gegner in einer Notwehrsituation, in der ihm durch Verwehrung der Einbringung des Tonbands in den Prozess das - mangels (glaubwürdiger) Zeugenaussagen - möglicherweise einzige wirksame Verteidigun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1999

RS OGH 1999/10/19 4Ob247/99y, 3Ob131/00m, 6Ob190/01m, 9ObA77/05x, 1Ob172/07m, 4Ob139/17w, 1Ob1/20h

Norm: ABGB §16ZPO §305 Z4ZPO §321 Abs1 Z5ZPO §380 Abs1
Rechtssatz: Jedenfalls dann, wenn nach dem bisherigen Gang des Verfahrens nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass möglicherweise ein Prozessbetrugsversuch vorliegt, befindet sich der Gegner in einer Notwehrsituation, in der ihm durch Verwehrung der Einbringung des Tonbands in den Prozess das - mangels (glaubwürdiger) Zeugenaussagen - möglicherweise einzige wirksame Verteidigun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1999

TE OGH 1999/10/19 4Ob247/99y

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Entscheidung | OGH | 19.10.1999

RS OGH 1969/10/14 4Ob346/69, 9ObA7/04a, 16Ok3/21h

Norm: ZPO §305 Z4
Rechtssatz: "Geschäftsgeheimnis" ist eine Tatsache, an deren Geheimhaltung ein im Geschäftsverkehr Tätiger ein erkennbares aus dieser seiner Eigenschaft abgeleitetes Interesse hat. Dieses Interesse besteht darin, die Verschlechterung der geschäftlichen Position im wirtschaftlichen Wettbewerb zu vermeiden. Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören auch Auskünfte über Geschäftsabschlüsse und Geschäftsbedingungen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.10.1969

RS OGH 1969/10/14 4Ob346/69, 9ObA7/04a, 16Ok3/21h

Norm: ZPO §305 Z4
Rechtssatz: "Geschäftsgeheimnis" ist eine Tatsache, an deren Geheimhaltung ein im Geschäftsverkehr Tätiger ein erkennbares aus dieser seiner Eigenschaft abgeleitetes Interesse hat. Dieses Interesse besteht darin, die Verschlechterung der geschäftlichen Position im wirtschaftlichen Wettbewerb zu vermeiden. Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören auch Auskünfte über Geschäftsabschlüsse und Geschäftsbedingungen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.10.1969

Entscheidungen 1-8 von 8