Begründung: Die klagende Partei wurde in Schweden als Aktiengesellschaft nach schwedischem Recht gegründet und registriert. Am 18. 2. 1993 wurde über ihr Vermögen der Konkurs eröffnet. Nach Aufhebung des Konkursverfahrens wurde die klagende Partei im schwedischen "Firmenbuch" gelöscht. Das Stammkapital der beklagten Partei wird zur Gänze von einer (anderen) schwedischen Aktiengesellschaft gehalten. Bis 29. 3. 1994 war die klagende Partei als Gesellschafterin dieser Gesellschaft im... mehr lesen...
Begründung: Mit dem in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 3.12.1996 in Anwesenheit beider Parteien verkündeten Teilanerkenntnisurteil des Landesgerichtes für ZRS Wien, 25 Cg 100/96a-7, (in der Ausfertigung unrichtig mit Datum 29.4.1997, 25 Cg 100/96a-20) wurde die nunmehrige Verpflichtete schuldig erkannt, betreffend die Liegenschaften 1160 Wien, R*****gasse 29 und 1040 Wien, T*****gasse 8, betreffend die Tätigkeit der nunmehrigen Verpflichteten als die Liegens... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine allfällige Verletzung der materiellen Prozeßleitungspflicht des Erstgerichtes nach § 182 ZPO kann der Oberste Gerichtshof nach stRsp nicht wahrnehmen, wenn in der Berufung ein solcher Mangel nicht gerügt wurde (5 Ob 195/73; 2 Ob 670/87 uva), kann doch das Berufungsgericht Verfahrensmängel nur auf Rüge hin aufgreifen, so daß die Nichtberücksichtigung eines ungerügt gebliebenen Verfahrensfehlers durch das Gerich... mehr lesen...
Norm: HGB §131 Z3HGB §145HGB §161 Abs2 IPRG §10 IPRG §12 ZPO §3 IPRG § 10 heute IPRG § 10 gültig ab 01.01.1979 IPRG § 12 heute IPRG § 12 gültig ab 01.01.1979 ... mehr lesen...
Norm: KO §67KO §80KO §83 ZPO §3 ZPO Art. 18 § 3 heute ZPO Art. 18 § 3 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Die (natürliche oder juristische) Person oder Handelsgesellschaft, über deren Vermögen in der Bundesrepublik Deutschland der Konkurs eröffnet wurde, behält in der Republik Österreich... mehr lesen...
Norm: ZPO §3 ZPO Art. 18 § 3 heute ZPO Art. 18 § 3 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Die Prozeßfähigkeit eines Ausländers ist nach der für ihn günstigeren
Norm: seines Heimatstaates oder des österreichischen Rechtes zu beurteilen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §33 HGB §124 ZPO §1 Ae2 ZPO §3 ABGB § 33 heute ABGB § 33 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 1 heute ZPO § 1 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ... mehr lesen...