Josef H wurde am 28. 8. 1964 beim Schwimmen von einem Motorboot tödlich verletzt. Die Klägerin als die Witwe des Getöteten begehrte in ihrer am 8. Feber 1967 eingebrachten Klage vom Beklagten als dem Halter und Lenker des Bootes zunächst den Ersatz von Barauslagen von 10.650.91 DM und von entgangenen Einnahmen aus dem Betrieb ihres Mannes in der Höhe von 22.500 DM je samt Anhang, sowie die Feststellung der Haftung des Beklagten für den gesamten in Zukunft entstehenden Schaden. D... mehr lesen...
Norm: ZPO §279 ZPO §283 Abs3 ZPO § 279 heute ZPO § 279 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 279 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2002 ZPO § 283 heute ... mehr lesen...