Begründung: Die am 23.August 1939 geborene Klägerin hat nach dem Besuch der Krankenpflegeschule in der Zeit vom 1.Oktober 1957 bis 26.September 1960 die vorgeschriebene Schlußprüfung als Krankenpflegerin bestanden und ist seither berechtigt, die Berufsbezeichnung diplomierte Krankenschwester zu führen und die Krankenpflege berufsmäßig auszuüben. Seit 26.September 1961 war sie im allgemeinen öffentlichen Krankenhaus der Stadt Eggenburg als Diplomkrankenschwester in der chirurgisc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beantragte erstmals am 6.11.1989 eine Invaliditätspension. Mit Urteil vom 8.11.1990, 44 Cgs 74/90-18, wies das Erstgericht die auf die von der Beklagten abgelehnte Leistung gerichtete Klage ab. Auf Grund von ärztlichen Gutachten aus den Fachgebieten der Inneren Medizin, Neurologie, Orthopädie und Psychiatrie ging es davon aus, daß der Kläger mit den üblichen Pausen ganztägig leichte Arbeiten in wechselnder Körperhaltung leisten konnte. Heben und ... mehr lesen...
Begründung: Die am 12.2.1943 geborene Klägerin ist Diplomkrankenschwester und war seit 1972 als Kinderkrankenschwester und Säuglingsschwester bei der Gemeinde Wien tätig. Nach der Operation eines Aortenaneurismas im Jahre 1990 können der Klägerin aus prophylaktischen Gründen Hebe- und Trageleistungen über 5 kg nicht zugemutet werden. Es besteht ansonst die Gefahr, daß sich weitere Aortenaneurismen ausbilden und Einrisse in anderen Körperschlagadern ausgelöst werden, was für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Rechtliche Beurteilung Soweit der Kläger im Hinblick auf die Unterlassung der Einholung eines berufskundlichen Gutachtens wie bereits in der Berufung die Unvollständigkeit der Sachverhaltsgrundlagen wegen Fehlens von Feststellungen über die Anforderungen in den Verweisungsberufen bemängelt, führt er inhaltlich (§ 84 Abs 2 ZPO) e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Soweit die Klägerin im Hinblick auf die Unterlassung der Einholung eines von ihr in erster Instanz beantragten berufskundlichen Gutachtens - wie bereits in der Berufung - die Unvollständigkeit der Sachverhaltsverfahrensgrundlagen wegen Fehlens von Feststellungen über die Anforderungen in den Verweisungsber... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Resch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier und Dr.Angst als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Herbert Vesely aus dem Kreis der Arbeitgeber und Gerhard Gotschy aus dem Kreis der Arbeitnehmer in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Johann W*****, vertreten durch Dr.... mehr lesen...