Norm: KartG 1988 §42bKartG 1988 §43ZPO §266 BAußStrG 2005 §16
Rechtssatz: Im kartellrechtlichen außerstreitigen kontradiktorischen Verfahren, in denen sich die Parteien in gegenläufigen Rollen gegenüber stehen, sind die Behauptungsregeln und Beweislastregeln, die das streitige Verfahren beherrschen, heranzuziehen (Okt 7/93 = ÖBl 1993, 241 - Fiat-Vertriebsbindung). Entscheidungstexte 16 Ok 8/0... mehr lesen...