Entscheidungen zu § 235 Abs. 5 ZPO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/27 92/07/0076

Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) ist ein Kleingartenverein, der sich anschickte, auf den von der Stadt L. gepachteten Grundstücken Nr. 620/3, 620/53 und 630, je KG U., welche rechtsufrig des D.-Baches liegen, eine Kleingartenanlage zu errichten. Die Beschwerdeführer sind, was zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht in Streit steht, Eigentümer der dem Kleingartenobjekt gegenüberliegenden Grundstücke am linken Ufer des D.-... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1994

RS Vwgh 1994/9/27 92/07/0076

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §36 Abs8;ZPO §235 Abs5;
Rechtssatz: Wenn in der Beschwerdeschrift die Person des Erstbeschwerdeführers irrtümlicherweise mit "Christian P" anstatt richtigerweise mit "Christina P" bezeichnet wurde und der Beschwerdeführervertreter in einer aufgrund § 36 Abs 8 VwGG erstatteten Stellungnah... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/18 89/16/0217

Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin hatte durch ihren Vertreter am 30. Juni 1988 beim Bezirksgericht (in der Folge: BG) als "Kläger" gegen "BEKLAGTER: WALLITSCH Koloman, Kaufmann, L-Buchhandlung, K" eine - als Formblattklage gemäß § 453a Z. 1 ZPO in der Fassung durch Art. IV Z. 75 der Zivilverfahrens-Novelle 1983, BGBl. Nr. 135, und Art. II Z. 3 lit. a) der Zivilverfahrens-Novelle 19... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.04.1990

RS Vwgh 1990/4/18 89/16/0217

Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP1 Anm3;ZPO §226;ZPO §235 Abs5;ZPO §75 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1991, 322; AnwBl 1991/1, S 37;
Rechtssatz: Wird in einer Mahnklage der Beklagte versehentlich folgendermaßen bezeichnet: Franz N, Kaufmann, X-Buchhandlung in Y, wobei die Bezeichnung richtigerweise lauten müßte: X-Buchhandlungs-Gm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.04.1990

RS Vwgh 1990/4/18 89/16/0217

Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP1 Anm3;ZPO §226;ZPO §235 Abs5;ZPO §75 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1991, 322; AnwBl 1991/1, S 37;
Rechtssatz: Auch dann, wenn der Kläger selbst die Zustellung der Klage an eine Person veranlaßt, die jemand anderer als der von ihm selbst bezeichnete Beklagte ist, steht es dem zu Unrecht ins Verfah... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.04.1990

Entscheidungen 1-5 von 5