Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten u.a. die Unterlassung verschiedener irreführender oder wahrheitswidriger Behauptungen, die der Beklagte in dem von ihm verfaßten Buch "Der Fall Lucona" über den Kläger aufgestellt habe, und beantragt zur Sicherung dieses Anspruches eine einstweilige Verfügung. Nach teilweiser Aufhebung der über den Sicherungsantrag ergangenen Entscheidung der zweiten Instanz durch den Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 13. September 1988, 4 Ob 44/88-... mehr lesen...
Norm: ABGB §423ZPO §229 BII9
Rechtssatz: Der Eigentümer des dienenden Gutes kann vom Dienstbarkeitsberechtigten zwar in der Regel keine bestimmten Erhaltungsmaßnahmen verlangen. Wurden jedoch - wie hier - vom SV konkrete Maßnahmen als notwendig befunden, können diese auch verlangt werden, außer es würde behauptet und nachgewiesen, daß andere Maßnahmen zur Erreichung des Zieles gleichfalls möglich sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §229ZPO §257ZPO §258
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines vorbereitenden Schriftsatzes ist als Verfügung nach §§ 229, 257, 258 ZPO anzusehen und gemäß § 257 Abs 2 ZPO nicht anfechtbar. Entscheidungstexte 3 Ob 171/52 Entscheidungstext OGH 26.03.1952 3 Ob 171/52 Veröff: JBl 1952/17 S 422 (jedoch dort mit falscher Geschäftszahl als 1 Ob 171/52 zitiert) ... mehr lesen...