RS OGH 1983/7/7 7Ob543/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1983
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Norm

ABGB §423
ZPO §229 BII9

Rechtssatz

Der Eigentümer des dienenden Gutes kann vom Dienstbarkeitsberechtigten zwar in der Regel keine bestimmten Erhaltungsmaßnahmen verlangen. Wurden jedoch - wie hier - vom SV konkrete Maßnahmen als notwendig befunden, können diese auch verlangt werden, außer es würde behauptet und nachgewiesen, daß andere Maßnahmen zur Erreichung des Zieles gleichfalls möglich sind.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 543/83
    Entscheidungstext OGH 07.07.1983 7 Ob 543/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0011099

Dokumentnummer

JJR_19830707_OGH0002_0070OB00543_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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