Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei M***** KG, *****, vertreten durch Beck Krist Bubits & Partner Rechtsanwälte in Mödling, wegen Unterlassung (Streitwert 35.... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verboten der Beklagten, bei Verlag und Vertrieb ihrer Tageszeitung eine nicht zutreffende „Exklusivität" ihrer redaktionellen Berichterstattung zu behaupten, insbesondere zu behaupten und/oder zu verbreiten, eine bestimmte Berichterstattung in einer bestimmten Ausgabe der Zeitung über ein bestimmtes Ereignis sei exklusiv erfolgt. Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, das Rekursgericht sei von der Rechtsprechung zur Wiederholungsgefahr ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Kommanditgesellschaft, ist im Verlags- und Druckereiwesen tätig; sie gibt in Österreich ua Wirtschaftsinformationsnachweise heraus und vertreibt diese. Dazu gehören insbesondere Spezialnachschlagewerke, wie etwa der Industriecompass, der Handelscompass, der Dienstleistungs- und Behördencompass, der Finanzcompass und der Personencompass; all diese Spezialnachschlagewerke haben sich aus dem erstmals 1867 erschienenen "Firmen-Compass" entwick... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 526 Abs 1, letzter Satz, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses gegen seinen abändernden Beschluß liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Die Beklagten haben die Wettbewerbswidrigkeit des von der Klägerin beanstandeten Eigeninserates in der Steiermark-Ausgabe der Tageszeitung der ... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gegen sein bestätigendes Urteil liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Rechtliche Beurteilung Die Beklagten haben in erster Instanz die Eigenschaft des Klägers als Wettbewerbsverband im Sinne des § 14 UWG nicht in Abrede gestellt; sie haben vielmehr ihren Einwand d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt in ganz Österreich Werbegeschenke; sie bietet sie vorwiegend Unternehmern im Bereich der Industrie, des Handels und des Gewerbes sowie bei Geldinstituten an. Die Beklagte beschäftigt sich seit Herbst 1988 gleichfalls mit dem Vertrieb von Werbegeschenkartikeln in ganz Österreich, wobei sie im wesentlichen den gleichen Kundenkreis wie die Klägerin anspricht. Bei der Klägerin war von Februar 1984 bis 31. März 1988 Peter L*** als Angestellte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Herausgabe des PKW Marke Fiat X 19 Five Speed, Baujahr 1981, mit dem Kennzeichen W 611.869 im wesentlichen mit der
Begründung: ; daß er diesen PKW mit Kaufvertrag vom 22. Juli 1984 der Beklagten verkauft habe. Der Kaufpreis von S 100.000 sei am 27. Juli 1984 fällig gewesen. Nachdem die Beklagte trotz Mahnung den Kaufpreis nicht bezahlt habe, sei der Kläger mit Schreiben vom 20. August 1984 vom Kaufvertrag zurückgetre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und Widerbeklagte (im folgenden kurz Kläger) begehrte zuletzt mit der zu C 789/84 des Bezirksgerichtes Neusiedl/See eingebrachten Klage den Zuspruch von 3.344,41 S s.A., und zwar aus dem Titel der Rückzahlung von ihm geleisteter Akontozahlungen auf Mietzinse von 183.000 S abzüglich inzwischen fällig gewordener Mietzinse. Mit der zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit der erstgenannten Rechtssache verbundenen, zu C 973/84 des Bezirksgerichtes... mehr lesen...
Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Zahlung von 107.065.56 S samt Anhang. Sie habe im Auftrag des Linzer Ausstellungsvereins im Frühjahr 1970 beim U-Markt Zelthallen zur Unterbringung von Ausstellungsgütern aufgestellt. Am 8. Mai 1970 habe der Beklagte von einem Donauschiff aus gegenüber dem Gelände des U-Marktes ein Feuerwerk abgebrannt. Dabei seien ein oder mehrere Feuerwerkskörper falsch ausgerichtet worden oder sie hätten sich unmittelbar vor der Zundung gesenkt; auch die dama... mehr lesen...