Norm: ZPO §225 Abs2 ZPO § 225 gültig von 01.01.2003 bis 30.04.2011 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 225 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
"Unter Notfristen im Rechtsmittelverfahren gegen Versäumungsurteile, deren Ablauf du... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren als Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** von der Beklagten als Bauträger die Behebung diverser Mängel ihrer Wohnungseigentums-Anlage und die Feststellung der Haftung der Beklagten für zukünftige Schäden. Von ihrer im Leistungsbegehren näher umschriebenen Mängelbehebungspflicht könne sich die Beklagte durch die Zahlung von EUR 67.800,-- sA befreien. Die Beklagte hat die Zurück- bzw Abweisung des Klagebegehrens beantragt, wobei sie ihren Zurückwei... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsurteil im Impugnationsprozess wurde den klagenden Parteien am 11. Juli 2002 zugestellt; ihre außerordentliche Revision jedoch erst am 16. September 2002 zur Post gegeben. Rechtliche Beurteilung Die Revisionsfrist beträgt vier Wochen (§ 502 Abs 2 ZPO). Da gemäß § 224 Abs 1 Z 5 ZPO die in den §§ 35 bis 37 EO bezeichneten Streitigkeiten Ferialsachen sind und gemäß § 225 Abs 2 ZPO die Gerichtsferien (hier vom 15. Juli bis 25. August... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger gab die außerordentliche Revision gegen das sein Oppositionsklagebegehren abweisende zweitinstanzliche Urteil, das ihm (seinem Vertreter) am 6. 12. 1999 zugestellt wurde, am 12. 1. 2000 zur Post. Da gemäß § 224 Abs 1 Z 5 ZPO die in den §§ 35 bis 37 EO bezeichneten Streitigkeiten Ferialsachen sind und gemäß § 225 Abs 2 ZPO die Gerichtsferien (hier vom 24. 12. 1999 bis 6. 1. 2000) auf den Ablauf von Fris... mehr lesen...
Norm: EO §35 K EO §36 E EO §37 P ZPO §224 Abs1 Z5 ZPO §225 Abs2 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gü... mehr lesen...
Begründung: Die Ausfertigung des das Verfahren über die vom Beklagten gegen die gerichtliche Aufkündigung des Bestandvertrages über die Wohnung im Haus Schulgasse 10, 6464 Tarrenz, angebrachten Einwendungen erledigenden Urteiles vom 28.6.1985, GZ 2 C 26/85-16, wurde dem Rechtsvertreter des Beklagten am 16.7.1985 zugestellt. Der Beklagte überreichte beim Erstgericht am 20.9.1985 seine Berufungsschrift, in der er auch einen Rekurs gegen die im Urteil enthaltene Zulassung einer "Än... mehr lesen...
Norm: ZPO §225 Abs2 ZPO §560 A ZPO § 225 gültig von 01.01.2003 bis 30.04.2011 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 225 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 560 heute ZPO § 5... mehr lesen...
Mit der am 21. April 1972 eingebrachten Klage begehrte der Kläger, die Beklagte schuldig zu erkennen, die Behauptung, er hatte sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht, zu unterlassen. Bei der ersten Tagsatzung am 29. Mai 1972, zu der die Beklagte ohne Rechtsanwalt erschienen war, wurde ihr aufgetragen, die Klagebeantwortung bis einschließlich 26. Juni 1972 zu erstatten. Am 22. Juni 1972 stellte sie einen Antrag auf Bewilligung des Armenrechtes, dem mit Beschluß vom selben Tag entspr... mehr lesen...
Norm: ZPO §225 Abs2 ZPO §398 ZPO § 225 gültig von 01.01.2003 bis 30.04.2011 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 225 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 398 heute ZPO § 39... mehr lesen...
Norm: ZPO §225 Abs2 ZPO §399 ZPO §442 Abs2 ZPO § 225 gültig von 01.01.2003 bis 30.04.2011 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 225 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 399 heute ... mehr lesen...