Entscheidungen zu § 222 Abs. 1 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2011/10/13 6Ob216/11z, 6Ob208/11y, 7Ob1/12s, 1Ob255/12z, 6Ob204/16t

Norm: ZPO idF Budgetbegleitgesetz 2011 §222 Abs1
Rechtssatz: Die Verwendung der Präposition "zwischen" in § 222 Abs 1 ZPO (idF Budgetbegleitgesetz 2011) schließt ein Verständnis dahin, dass von dieser Formulierung auch der Anfangs- und Endtermin umfasst ist, keineswegs aus. Der 15. Juli und der 17. August sind daher jeweils mitzuzählen. Entscheidungstexte 6 Ob 216/11z Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.10.2011

RS OGH 1993/6/8 4Ob61/93, 1Ob504/94, 1Ob535/94 (1Ob1551/94), 4Ob39/04w, 7Ob11/09g, 1Ob90/10g, 4Ob94/

Norm: ZPO §64 Abs2ZPO §125ZPO §222 Abs1ZPO §225 Abs1ZPO §464 Abs2
Rechtssatz: Die Frist wird in ihrem Ablauf gehemmt, die Zustellung gilt aber sehr wohl als in den Gerichtsferien vollzogen. Es besteht keinerlei Grundlage dafür, erst den ersten Tag nach den Gerichtsferien, als den Tag der Zustellung zu behandeln, von dem an (§ 464 Abs 2 ZPO) die Frist nach § 125 ZPO zu berechnen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.06.1993

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