Norm: ZPO §214 ZPO § 214 gültig von 01.01.1898 bis 30.04.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2022
Rechtssatz:
Die Rechtsmittelbeschränkung des § 214 ZPO gilt auch für Beschlüsse, mit denen ein Antrag auf Berichtigung der Übertragung des Protokolls abgewiesen wurde. Die Rechtsmittelbeschränkung des Paragraph 214, ZPO gilt auch für Beschlüsse, mit den... mehr lesen...
In der vorliegenden, beim Arbeitsgericht Wien anhängigen Rechtssache wurde auf Grund eines Ersuchens des Prozeßgerichtes vom Bezirksgericht Linz als Rechtshilfegericht am 19. Oktober 1965 eine Beweisaufnahme durchgeführt und hierüber das Protokoll ON. 7 errichtet. Auf Antrag der klagenden Partei berichtigte das Rechtshilfegericht mit seinem Beschluß vom 17. Dezember 1965 dieses Verhandlungsprotokoll. Den Berichtigungsbeschluß des Rechtshilfegerichtes bekämpfte die beklagte Partei ... mehr lesen...