Rechtssatz
Die Rechtsmittelbeschränkung des § 214 ZPO gilt auch für Beschlüsse, mit denen ein Antrag auf Berichtigung der Übertragung des Protokolls abgewiesen wurde.Die Rechtsmittelbeschränkung des Paragraph 214, ZPO gilt auch für Beschlüsse, mit denen ein Antrag auf Berichtigung der Übertragung des Protokolls abgewiesen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0037307Dokumentnummer
JJR_19750306_OGH0002_0060OB00011_7500000_001