Entscheidungen zu § 212 Abs. 6 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

12 Dokumente

Entscheidungen 1-12 von 12

TE OGH 2008/5/8 6Ob84/08h

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.05.2008

TE OGH 2001/10/16 4Ob243/01s

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.10.2001

TE OGH 1999/8/27 1Ob227/99k

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.08.1999

RS OGH 1999/8/27 1Ob227/99k

Norm: ABGB §884ABGB §886ZPO §212 Abs5ZPO §212 Abs6ZPO §212a
Rechtssatz: Entschließt sich ein prozeßfremder Dritter, sich an einem gerichtlichen Vergleich der Prozeßparteien als Vertragspartei zu beteiligen, erklärt er sich mit der Aufnahme eines Tonbandprotokolls einverstanden und bekräftigt er dieses Einverständnis mit seiner Unterschrift unter dem ohne den Vergleichswortlaut in Vollschrift aufgenommenen Teil eines Tonbandprotokolls, so unterw... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.08.1999

TE OGH 1999/5/20 6Ob112/99k

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.05.1999

TE OGH 1996/12/5 6Ob2285/96i

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.12.1996

TE OGH 1994/10/20 6Ob546/94

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.10.1994

RS OGH 1994/10/20 6Ob546/94, 1Ob227/99k

Norm: ZPO §212 Abs6EheG §55a
Rechtssatz: Ein für den Fall der Scheidung gemäß § 55 a EheG geschlossener Vergleich muß mangels seiner verfahrensbeendenden Wirkung, auch wenn die Parteien keine Protokollabschrift verlangt haben, nicht in Vollschrift protokolliert werden, sondern kann auf Schallträger (oder in Kurzschrift) protokolliert werden und ist in der Folge in Vollschrift zu übertragen; das Protokoll ist vom Richter zu unterfertigen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1994

TE OGH 1987/10/8 6Ob619/87

Begründung: In der vom Erstgericht am 8. September 1986 durchgeführten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung wurde ein Protokoll aufgenommen, das in Vollschrift die in § 207 Abs 1 Z 1 bis 3 vorgeschriebenen Angaben und den Beschluß enthält, daß von der Beiziehung eines Schriftführers abgesehen und für den übrigen Teil des Verhandlungsprotokolles ein Schallträger verwendet wird. Weiters ist in Vollschrift beurkundet, daß die Parteien mit der sofortigen Löschung der Aufnahme a... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.10.1987

TE OGH 1986/12/3 3Ob116/86

Begründung: Im zwischen der damaligen Klägerin Anna B*** und dem damaligen Beklagten Norbert B*** wegen Ehescheidung zu 5 Cg 264/84 beim Landesgericht Linz anhängig gewesenen Rechtsstreit erklärten die Parteien bereits in der am 29. Oktober 1984 durchgeführten ersten Tagsatzung, daß sie sich über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung einigen würden. Deshalb wurde die Tagsatzung auf den 26. November 1984 erstreckt. In dieser Tagsatzung wurde ein Verhandlungsprotokoll aufgenomm... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.12.1986

TE OGH 1986/10/15 3Ob600/86

Begründung: In der vor dem Erstgericht am 13.12.1984 durchgeführten Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung über die auf 127.265,67 brutto s. A. gerichtete Klage wurde ein Verhandlungsprotokoll aufgenommen, das in Vollschrift die im § 207 Abs 1 Z 1, 2 und 3 ZPO vorgeschriebenen Angaben und die Feststellung enthält, daß der Einzelrichter von der Beiziehung eines Schriftführers abgesehen hat und sich für die Abfassung des Verhandlungsprotokolls eines Schallträgers bedient. Weiters ist... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.10.1986

RS OGH 1986/10/15 3Ob600/86, 3Ob116/86, 6Ob619/87, 6Ob546/94, 6Ob2285/96i, 6Ob112/99k, 4Ob243/01s, 6

Norm: ZPO §204 DZPO §212a Abs2ZPO §212 Abs6
Rechtssatz: Die Protokollierung in Vollschrift ist nur angeordnet, falls keine Protokollsabschrift begehrt wurde; nur wenn die Übertragung in Vollschrift entfällt, ist somit der Vergleich in Vollschrift zu protokollieren. Entscheidungstexte 3 Ob 600/86 Entscheidungstext OGH 15.10.1986 3 Ob 600/86 Veröff: SZ 59/170 = JBl 1987,122 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1986

Entscheidungen 1-12 von 12