Begründung: Zwischen den Parteien bestand eine Gewerbe-Standard-Versicherung unter anderem hinsichtlich des Fitnessstudios des Klägers in I*****. Gedeckt waren auch Leitungswasserschäden. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB). Art 7 lautet: Zwischen den Parteien bestand eine Gewerbe-Standard-Versicherung unter anderem hinsichtlich des Fitnessstudios des Klägers in I*****. Gedeckt waren auch Leitungswasserschäden. Es gelten die ... mehr lesen...
Begründung: Die verstorbene Theresia W***** widerrief im Testament vom 13. 7. 2007 alle früheren letztwilligen Anordnungen, setzte ihren Sohn Josef W***** als Erben auch der Liegenschaft EZ 69 Grundbuch ***** ein und vermachte ihrem Sohn Alois W***** die Liegenschaft EZ 75 Grundbuch *****. Alois W***** erklärte in der vor der Gerichtskommissärin abgehaltenen Tagsatzung vom 8. 7. 2008, dieses Legat nicht anzunehmen. Er vertrat den Rechtsstandpunkt, dass ihm die gesamte Erbschaft, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §210 ZPO §213 AußStrG 2005 §22 ZPO § 210 heute ZPO § 210 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 210 gültig von 01.01.2003 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 210 gültig von 01.05... mehr lesen...
Der Kläger, Ernst M., war seit dem Jahr 1957 mit Elisabeth geb. P., verheiratet; am 8. November 1966 verübte diese Selbstmord. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens nach Elisabeth M. wurden zwei formgerechte eigenhändige Privattestamente kundgemacht. Das erste Testament ist mit 25. Jänner 1966 datiert und beginnt mit dem Satz: "Alleinerbe ist mein Mann - Architekt Ernst M. ...". Das zweite Testament wurde am 8. November 1966 unmittelbar vor dem Selbstmord errichtet und lautet... mehr lesen...