Begründung: Das Rekursgericht hält die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte
Begründung: der angefochtenen Kostenentscheidung im Ergebnis für zutreffend. Die Wiedergabe des Parteienvorbringens, des Verfahrensverlaufes und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes ist daher nicht erforderlich, es genügt vielmehr eine kurze
Begründung: (§§ 526 Abs. 3, 500a 2. Satz ZPO). Das Rekursgericht hält die Rechtsmittelausführungen für nicht s... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 Abs2 ZPO § 19 heute ZPO § 19 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Wenn der ursprünglich belangte Beklagte seine mangelnde Passivlegitimation einwendet, der auf Beklagtenseite beigetretene Nebenintervenient hingegen seine Passivlegitimation anerkennt und es deshalb zu einem e... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 Abs2 II ZPO §555 ff ZPO § 19 heute ZPO § 19 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 555 heute ZPO § 555 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ... mehr lesen...