Norm: ZPO §184 Abs1CMR Art29 Z1HGB §429 Abs1
Rechtssatz: Die Verletzung der nach § 184 ZPO zu beurteilenden Darlegungsobliegenheit des schädigenden Frachtführers kann Anlass für den Tatrichter sein, bestimmte Prozessbehauptungen des für grobes Verschulden und Vorsatz beweispflichtigen Geschädigten für wahr zu halten. Entscheidungstexte 9 Ob 12/05p Entscheidungstext OGH 11.05.2005 9 O... mehr lesen...