RS OGH 2005/5/11 9Ob12/05p, 7Ob268/08z, 1Ob128/10w, 7Ob186/10v, 9Ob85/19v

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Veröffentlicht am 11.05.2005
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Norm

ZPO §184 Abs1
CMR Art29 Z1
HGB §429 Abs1

Rechtssatz

Die Verletzung der nach § 184 ZPO zu beurteilenden Darlegungsobliegenheit des schädigenden Frachtführers kann Anlass für den Tatrichter sein, bestimmte Prozessbehauptungen des für grobes Verschulden und Vorsatz beweispflichtigen Geschädigten für wahr zu halten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119925

Im RIS seit

10.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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