Entscheidungsgründe: I. 1. Mit ihren am 9. Dezember 1986 beim VfGH überreichten Schriftsätzen beantragten die Bf. die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist und erhoben gleichzeitig Beschwerde gegen Bescheide der Finanzlandesdirektion für Steiermark, mit denen ihnen aus Anlaß des Abschlusses eines Anwartschaftsvertrags auf Übereignung einer von einer Gemeinde errichteten Eigentumswohnung Grunderwerbsteuer gemäß §1 Abs1 Z1 GrEStG 1955 vo... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs7 zweiter Satz VfGG §82 Abs1 ZPO §146 Abs1 ZPO §150 Abs1 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.201... mehr lesen...