Begründung: 1. Mit einer am 5. November 1986 beim VfGH eingelangten, zu B967/86 protokollierten Beschwerde bekämpften die Einschreiter einen näher bezeichneten Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Diese Beschwerde war entgegen §17 Abs2 VerfGG nicht durch einen Rechtsanwalt eingebracht. Mit Schreiben vom 10. Dezember 1986 wurden die Bf. unter Hinweis auf die gemäß §19 Abs3 VerfGG eintretenden Säumnisfolgen aufgefordert,... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Beschluß vom 13. Juni 1987, B87/87, wies der VfGH eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten zurück, da sie nicht innerhalb der sechswöchigen Beschwerdefrist eingebracht worden war. Dieser Beschluß wurde dem Bf. am 5. August 1987 zugestellt. römisch eins. 1. Mit Beschluß vom 13. Juni 1987, B87/87, wies der VfGH eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten zurück, da sie nicht innerhalb der s... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33 ZPO §146 Abs1 ZPO §148 Abs3 VfGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 31.05.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 110/2016 VfGG § 33 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33 ZPO §146 Abs1 ZPO §148 Abs3 VfGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 31.05.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 110/2016 VfGG § 33 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...