Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 23. August 2002 verstorbenen Dr. Ida M*****, zuletzt *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Mag. Erik M*****, nunmehr vertreten durch Dr. Herbert Schrittesser, Rechtsanwalt in Mödling,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin Christl M*****, gegen die Antragsgegner 1. V***** reg GenmbH, *****, 2. Land V*****, 3. T***** B***** GmbH, *****, alle vertreten durch Dr. Gerhard Preisl, Dr. Helgar Georg Schneider, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt am 27.3.1984 einen Verkehrsunfall, bei dem er sich eine Gehirnerschütterung, eine Brustkorbprellung, eine Hüftgelenksluxation links mit Abbruch des hinteren Randes der Hüftpfanne sowie Hautabschürfungen an beiden Kniegelenken und am rechten Unterschenkel zuzog. Am 20.3.1985 wurde er stationär im Rehabilitationszentrum Stollhof der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt aufgenommen, wo er am 21.3.1985 in der Sozialberatung vorsprach. Dort schilderte ... mehr lesen...
Norm: ASGG §84ZPO §148 Abs1
Rechtssatz: Der Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Klage gegen einen Bescheid des Versicherungsträgers kann auch beim Versicherungsträger eingebracht werden. Zur Entscheidung ist jedoch das Arbeitsgericht und Sozialgericht zuständig. Entscheidungstexte 10 ObS 64/93 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §148 Abs1
Rechtssatz: Über einen Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsfrist hat das Erstgericht zu entscheiden. Ein beim OGH eingebrachter Antrag ist daher zurückzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 579/87 Entscheidungstext OGH 23.03.1988 3 Ob 579/87 10 Ob 1523/95 Entscheidungstext OGH 12.09.1995 10 Ob... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 148 Abs. 1 ZPO ist der Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung bei dem Gericht einzubringen, bei welchem die versäumte Prozeßhandlung vorzunehmen war. Da die Revision durch Überreichung eines Schriftsatzes (Revisionsschrift) beim Prozeßgericht erster Instanz erhoben wird (§ 505 Abs. 1 ZPO), ist auch über den Antrag auf Wiedereinsetzung durch das Erstgericht zu entscheiden (Fasching II 739). Der beim Obersten Geri... mehr lesen...