1. Mit Schriftsatz vom 17. Dezember 2020 begehrte die Antragstellerin die Bewilligung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang. Mit Verfügung vom 21. Dezember 2020 wurde die Antragstellerin gemäß §§66, 84, 85 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen ein Vermögensbekenntnis mitsamt Originalunterschrift abzugeben sowie die Erkenntnisse, deren Anfechtung beabsichtigt ist, in Form einer Ausfertigung, Abschrift oder Kopie anzuschließen bzw der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: ZPO §147 Abs1 VfGG §7 Abs2, §35 ZPO § 147 heute ZPO § 147 gültig ab 01.01.1898 VfGG § 7 heute VfGG § 7 gültig ab 22.03.2020 zuletzt... mehr lesen...