Norm: ZPO §146 Abs1
Rechtssatz: Das Nichtlesen der wichtigen Hinweise auf der Rückseite (Seite 2) eines Ladungsformulars betreffend die (anwaltliche) Vertretung kann nicht mehr als bloß minderer Grad des Versehens gewertet werden. Anmerkung tw Abweichend LG St. Pölten 21 R 49/04w vom 19.02.2004 RIS-Justiz RSP0000027 Entscheidungstexte 36 R 87/18p Entscheidungstext LG fü... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 8. 2. 2010 erkannte das Erstgericht die Aufkündigung vom 16. 6. 2008 für rechtswirksam und verpflichtete die beklagte Partei zur geräumten Übergabe des Geschäftslokals Top Nr ***** im Hause ***** an die klagende Partei. Das Urteil wurde der beklagten Partei zu Handen des am Poststück als Obmann bezeichneten Dr. K***** N***** am 3. 3. 2010 durch postamtliche Hinterlegung zugestellt, wobei der Beginn der Abholfrist mit 4. 3. 2010 festgesetzt wurde. Nachdem D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin P***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Helmut Klement und Dr. Annemarie Stipanitz-Schreiner, Rechtsanwälte in Graz, gegen das Land Steiermark, Amt der Steiermärkisch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerinnen 1. Mag. Sandra M*****, 2. Anneliese W*****, beide vertreten durch Dr. Matthias Paul Hagele, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die Antragsgegner 1. Gemeinde S****... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §62 Abs1 B1cZPO §146 Abs1 IIIZPO §502 Abs1 HI2ASGG §46 Abs1PatG §129
Rechtssatz: Ob die Wiedereinsetzung nicht zu bewilligen ist, weil es sich nicht um einen minderen Grad des Versehens handelt, ist regelmäßig von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Entscheidungstexte 8 ObA 61/02g Entscheidungstext OGH 13.06.2002 8 ObA 61/02g ... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 Abs1 III
Rechtssatz: Sind die Fehler, die zur Versäumung von Prozesshandlungen führten, auf grobe Organisationsmängel der Partei zurückzuführen, so stellen sie ein grobes Verschulden des Wiedereinsetzungswerbers dar, das eine Wiedereinsetzung ausschließt. (Hier: Geschäftsführer der beklagten Partei übernahm Drittschuldnerklage mit Streitverkündigung an eine in seinem Sekretariat tätige Mitarbeiterin eigenhändig und gab dieses Sch... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 Abs1 III
Rechtssatz: Es gehört zu der üblichen Sorgfalt auch jedes Rechtsunkundigen befristete Prozeßerklärungen, von deren Dringlichkeit er weiß, so rechtzeitig zur Post zu bringen, daß sie noch am letzten Tag der Frist abgestempelt werden können. Wirft er ein Rechtsmittel am letzten Tag der Frist so spät in einen Postkasten, daß er mit dessen Aushebung nicht mehr rechnen kann und unterzieht sich nicht der Mühe, es zu einem noch... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 Abs1MRG §40 Abs1
Rechtssatz: Kein grobes Verschulden, wenn vom Rechtsanwalt die Anrufung des Gerichtes an die Schlichtungsstelle adressiert und entsprechend zur Post gegeben wird. Weder der Gesetzestext noch die derzeit von den Schlichtungsstellen in Wien verwendeten Rechtsmittelbelehrungen sind eindeutig. Entscheidungstexte 40 R 686/97x Entscheidungstext LG für ZRS ... mehr lesen...