Begründung: Die am 19.August 1998 beim Erstgericht eingelangte Klage wurde der Beklagten mit dem Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung binnen 3 Wochen am 28.8.1998 (Beginn der Abholfrist) durch Hinterlegung beim Postamt S***** zugestellt. Am 1.10.1998 gab die Beklagte eine Klagebeantwortung zur Post. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Erstgericht diese Klagebeantwortung als verspätet zurück. Dagegen richtet sich der Rekurs der Beklagten, der nicht berechtigt is... mehr lesen...
Norm: ZPO §368 ZPO §145 Abs2 ZPO § 368 heute ZPO § 368 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 145 heute ZPO § 145 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Die Kläger betreiben in L. gemeinsam eine Rechtsanwaltskanzlei. Sie begehren vom Beklagten die Bezahlung eines Honorarbetrages von 10.000 S samt 4% Zinsen seit dem Klagstag mit der Begründung: , der Beklagte habe beabsichtigt, mit der Firma St. in K. über ein ihm gehöriges Geschäftslokal in L. einen Mietvertrag zu schließen, und sie beauftragt, einen Mietvertragsentwurf zu verfassen. Dies sei nach ehreren Besprechungen und umfangreichen Korrespondenzen auch geschehen. Mit dem Beklagte... mehr lesen...
Norm: ZPO §145 Abs2 ZPO §399 ZPO § 145 heute ZPO § 145 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 399 heute ZPO § 399 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ... mehr lesen...