Begründung: Der Kläger begehrt 1.) die Feststellung, daß eine Kaufvereinbarung betreffend den Verkauf von Teilwaldrechten von Alfons A nicht unterschrieben und daher rechtsunwirksam sei; 2.) die Beklagten schuldig zu erkennen, die Umschreibung der Teilwaldrechte des Alfons A an den im Leutascher Waldprotokoll in Folio 7 bezeichneten Waldteilen auf die Namen der beiden Beklagten zu unterlassen und 3.) die Beklagten zur ungeteilten hand schuldig zu erkennen, Schlägerungen zu unterla... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die Zuleitung des Wassers des H***** (L*****) über den künstlich angelegten Wasserweg zwischen H***** und K***** und von diesem über das Gerinne am rechten Ufer der Lafnitz in die Lafnitz im Bereich der Mühlenanlage des Klägers zu unterlassen. Er brachte zur
Begründung: des Begehrens vor, er sei Alleineigentümer der F***** in *****, die am linken Ufer der Lafnitz gelegen sei. Der H***** münde ein kurzes Stück... mehr lesen...
In dem vorliegenden Rechtsstreit wegen Aufkündigung einer Wohnung wurde in der fortgesetzten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 18. Dezember 1968 in Abwesenheit des erst später erschienenen Beklagtenvertreters Rechtsanwalt Dr. K. ein Vergleich, betreffend die Räumung der aufgekundigten Wohnung, protokolliert. Als Dr. K. zwölf Minuten nach Aufruf der Sache erschien, hatte der Beklagte das dem Vergleichstext enthaltende Protokoll noch nicht unterschrieben. Dr. K. erklärte... mehr lesen...
Die klagende Partei kundigte der beklagten Partei das im Hause in Wien 10, H.-Gasse 10, gemietete Geschäftslokale für den 31. Dezember 1964 auf. Nach rechtskräftig erhobenen Einwendungen durch den Masseverwalter in dem damals über das Vermögen der beklagten Partei eröffneten - inzwischen eingestellten - Konkursverfahren trat dem Rechtsstreit u. a. die Rekurswerberin als Nebenintervenientin auf seiten der beklagten Partei bei. Diese Nebenintervention wurde mit Beschluß des Erstgerich... mehr lesen...
Der Kläger nimmt den wegen Übertretung gemäß § 431 StG. rechtskräftig verurteilten Zweitbeklagten als Lenker und den Erstbeklagten als Halter eines Lastkraftwagens auf Ersatz des Schadens in Anspruch, der ihm infolge eines Verkehrsunfalles erwachsen ist. Der Kläger nimmt den wegen Übertretung gemäß Paragraph 431, StG. rechtskräftig verurteilten Zweitbeklagten als Lenker und den Erstbeklagten als Halter eines Lastkraftwagens auf Ersatz des Schadens in Anspruch, der ihm infolge eines... mehr lesen...
Norm: ZPO §130 ZPO §194 ZPO § 130 heute ZPO § 130 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 194 heute ZPO § 194 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Un... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die Klage a limine zurück, weil die Sache nicht auf den Rechtsweg gehöre. Das Rekursgericht hob infolge Rekurses der klagenden Parteien auf und trug dem Erstgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über die vorliegende Klage unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund auf. Der Oberste Gerichtshof wies den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluß des Rekursgerichtes zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der ... mehr lesen...
Norm: JN §41 JN §42 Ae ZPO §130 ZPO §240 Abs3 CIc ZPO §514 C2 JN § 41 heute JN § 41 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 JN § 41 gültig von 01.01.1898 bis 31.07.2010 JN § 42 heute ... mehr lesen...
Norm: ZPO §130 ZPO §514 C3 ZPO § 130 heute ZPO § 130 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 514 heute ZPO § 514 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...