Der Kläger begehrt von der Beklagten Zahlung eines Werklohnes in der Höhe von 5987 S s. A. Anläßlich der vom Erstgericht für den 6. August 1968 anberaumten ersten Tagsatzung, zu der für den Kläger dessen bevollmächtigter Vertreter und für die Beklagte eine Rechtsanwaltsanwärterin aus der Kanzlei des nunmehrigen Beklagtenvertreters erschienen sind, wurde der Letztgenannte gemäß dem § 38 (1) ZPO. einstweilen als Bevollmächtigter zugelassen um die nachträgliche Vorlage der Vollmacht... mehr lesen...
Norm: ZPO §128 Abs4 ZPO § 128 heute ZPO § 128 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Diese Vorschrift kann sinnvoll nur dahin verstanden werden, daß ein der Bescheinigungsmittel entbehrender Antrag nicht aus diesem Grund zurückgewiesen ("verworfen") werden kann, daß das Gericht vielmehr dan... mehr lesen...