Norm: ZPO §128 ZPO §230 ZPO § 128 heute ZPO § 128 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 230 heute ZPO § 230 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Erstbeklagte sind Medieninhaber von zwei österreichischen Boulevardzeitungen. Die Zweitbeklagte ist nach dem außer Streit gestellten Vorbringen der Klägerin „die Komplementärgesellschaft“ der Erstbeklagten; ihre Haftung soll sich nach dem Vorbringen der Klägerin aus „§ 171 UGB“ ergeben. Gegenstand des Rechtsstreits ist ein in der Zeitung der Erstbeklagten erschienenes Interview, das nach Auffassung der Klägerin zu Unrecht als „Exklusivinterview“ beze... mehr lesen...
Norm: AußStrG §7 ZPO §128 AußStrG § 7 heute AußStrG § 7 gültig ab 01.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2009 AußStrG § 7 gültig von 01.01.2005 bis 31.05.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 AußStrG § 7 gültig von 01.01.2005... mehr lesen...
Bei der Tagsatzung vom 7. September 1967 ist für den Beklagten der Rechtsanwalt Dr. Herbert Z. erschienen und hat seine vorläufige Zulassung gemäß § 38 (1) ZPO. beantragt. Diese ist ihm auch mit dem Auftrag bewilligt worden, binnen drei Wochen die Vollmacht vorzulegen. Der Kläger hat für den Fall der nicht rechtzeitigen Beibringung der Vollmacht die Fällung eines Versäumungsurteiles gemäß § 38 (2) ZPO. beantragt. Die dreiwöchige Frist ist am 28. September 1967 abgelaufen. An diesem... mehr lesen...
Norm: ZPO §128 ZPO § 128 heute ZPO § 128 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Eine Fristverlängerung über den Parteienantrag hinaus (also von Amts wegen) ist dann nicht zulässig, wenn dadurch in bereits von einer Partei erworbene Rechte eingegriffen würde.
Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ZPO §128 ZPO ZPO § 128 heute ZPO § 128 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Die nicht konkretisierte Behauptung der Unpäßlichkeit des Vertreters ist ungenügend für die Bewilligung einer Fristverlängerung.
Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §128 ZPO ZPO § 128 heute ZPO § 128 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Die nicht konkretisierte Behauptung der Unpäßlichkeit des Vertreters ist ungenügend für die Bewilligung einer Fristverlängerung.
Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §128 ZPO § 128 heute ZPO § 128 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Durch die Stellung des Antrages auf Fristverlängerung wird der Lauf der Frist nicht gehemmt. Entscheidungstexte 7 Ob 187/57 Entscheidungstext OGH 24.04.... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, das einen Rekurs gegen eine Verlängerung der Frist zur Erstattung der Klagebeantwortung zurückgewiesen hatte, keine Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: des Obersten Gerichtshofes: Es kann dahingestellt bleiben, ob die vom Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien, EvBl. 1949, Nr. 618, vertretene Ansicht... mehr lesen...
Norm: ZPO §128 ZPO §141 ZPO §243 ZPO § 128 heute ZPO § 128 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 141 heute ZPO § 141 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 24... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den Antrag auf Entmündigung des P. ab. Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes auf und trug ihm eine neuerliche Entscheidung nach einer Ergänzung des Verfahrens auf. Der Beschluß des Rekursgerichtes wurde P. am 26. August 1948 zugestellt. P. überreichte am 13. November 1948 einen Revisionsrekurs, den das Erstgericht unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 11 Abs. 2 AußstrG. vorlegte. Der Beschluß des Rekursgerichtes wurde P. am 26. August 194... mehr lesen...