Norm: ZPO §118 Abs2
Rechtssatz: Antrag auf Bestimmung des Zustellkurators nach § 116 ZPO ungeachtet bereits vorliegender Kostentitel zugunsten des Vertretenen berechtigt. Keine Anfechtung mit Forderungen gegen den Vertretenen zu Lasten des Kurators. Entscheidungstexte 3 R 79/06m Entscheidungstext LG Klagenfurt 29.03.2006 3 R 79/06m ... mehr lesen...
Norm: ZPO §10ZPO §118 Abs2
Rechtssatz: Ist die Bestellung eines Prozess- und Abwesenheitskurators mangels Anschlages des Ediktes an der Gerichtstafel unwirksam, vernichtet dies nicht denn Belohnungsanspruch des Kurators, da für ihn diese Gerichtsfehler nicht aus dem zugestellten Bestellungsbeschluss erkennbar ist (in SZ 34/30 war die Unwirksamkeit der Kuratorbestellung aus dem Bestellungsbeschluss heraus unmittelbar erkennbar). ... mehr lesen...