Entscheidungen zu § 111 Abs. 2 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1988/6/15 9ObA126/88

Norm: ZPO §111 Abs2 ZPO § 111 gültig von 01.03.1983 bis 01.03.1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1982
Rechtssatz: Hatte aber die Prozeßpartei von der Auflösung des Vollmachtsverhältnisses keine Kenntnis, kann ihm insoferne nicht angelastet werden, er hätte nichts getan, um die durch die Wohnungsänderung etwa entstehenden Nachteile hintanzuhalten, da ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.1988

RS OGH 1974/3/29 1Ob46/74

Norm: ZPO §111 Abs2 ZPO § 111 gültig von 01.03.1983 bis 01.03.1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1982
Rechtssatz: Die Zustellung nach § 111 Abs 2 ZPO setzt stets voraus, daß das Gericht von dem (ihm durch die Partei nicht angezeigten) Wohnungswechsel erfährt und daraufhin eine entsprechende gerichtliche Zustellverfügung ergeht (Fasching II 606,607). ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.03.1974

RS OGH 1988/6/15 6Ob236/68, 9ObA126/88

Norm: ZPO §111 Abs2 ZPO § 111 gültig von 01.03.1983 bis 01.03.1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1982
Rechtssatz: Die Sanktion dieser Gesetzesbestimmung ist im Anwaltsprozeß, soferne es sich nicht um den Wohnungswechsel des Bevollmächtigten handelt, unanwendbar. Dies gilt auch für die Zustellung der Aufforderung zur Namhaftmachung eines neuen Vertret... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1968

Entscheidungen 1-3 von 3