Begründung: Der Nachlaß nach der am 24. April 1986 verstorbenen Hauptmieterin der Wohnung Nr 24 in dem gleichteiligen Miteigentum der Beklagten stehenden Haus Webgasse 25 in 1060 Wien wurde der Klägerin eingeantwortet. Sie richtete am 23. Oktober 1987 an den Hausverwalter ein Schreiben, wonach sie als Erbin den Ersatz der durch Installierung einer Nachtspeicherheizung mit zwei Heizkörpern, eines Kleinspeichers und eines Kohlenbadeofens getätigten, zu einer Verbesserung der Wohnaus... mehr lesen...