Begründung: Das Berufungsgericht hat ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands hinsichtlich jedes einzelnen Klägers bzw hinsichtlich jeweils von Eigentumspartnern den Betrag 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteigt. Den Rekurs an den Obersten Gerichtshof hat das Berufungsgericht gemäß § 519 Abs 1 Z 2 ZPO für zulässig erklärt, weil zur Frage der offensichtlichen Unterbewertung mehrerer, auf § 364 Abs 3 ABGB gegründeter, miteinander verbundener Ansprüche keine h... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Mit- und Wohnungseigentümer dreier Liegenschaften, und zwar der Liegenschaften EZ *****, EZ ***** und EZ ***** je Grundbuch ***** (KG *****).
Begründung: von Wohnungseigentum und (erstmaliger) Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten erfolgte betreffend die EZ ***** mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 14. 11. 1972 (Blg ./I), betreffend die EZ ***** mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 28. 11. 1972 (Blg ./J) und betreffend die EZ ***** mit Kauf- ... mehr lesen...
Begründung: Am 1. Juli 1982 wurde über das Vermögen der nachmaligen Gemeinschuldnerin T*** I*** S*** UND L*** GmbH (im folgenden kurz T*** GmbH) zu Sa 35/82 des Erstgerichtes das Ausgleichsverfahren eröffnet. Am 20. Juli 1982 meldete die Ö*** L*** AG in diesem Verfahren unter anderem eine per 1. Juli 1982 mit S 7,228.477,70 aushaftende Kreditforderung an, deren Feststellung in der dritten Klasse der Konkursforderungen sie für den Fall des nachfolgenden Anschlußkonkurses beantragte... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten vom Beklagten die Bezahlung von S 400.000,- s. A. Sie hätten ihm diesen Betrag am 11.1.1982 zu treuen Handen übergeben. Damit sollte ihnen eine Option für eine Beteiligung an der Firma C KG eingeräumt werden. Den Klägern sollte die Möglichkeit geboten werden, bis Ende des Jahres 1982 zu entscheiden, ob sie sich an dieser Firma beteiligten oder nicht. Der dem Beklagten zu treuen Handen übergebene Betrag sollte bis zu einer allfälligen Umwandlung in ei... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs des Klägers nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Erstrichter verwarf die von der Drittbeklagten erhobene Einrede der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit, das Rekursgericht gab ihr statt und wies die Klage hinsichtlich dieser Beklagten unter Nichtigerklärung des Verfahrens zurück. Strittig ist, ob die Drittbeklagte, die ihren Sitz im Ausland hat, wegen der Schutzwirkungen zugunsten Dr... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ. 339, Katastralgemeinde G., bestehend aus den Parzellen Nr. 253, Wohnhaus Nr. 188 und 413/4. Sie haben gegen die vier Eigentümer der Nachbarliegenschaft EZ. 551, Katastralgemeinde G., bestehend aus den Parzellen 417/1, 435, Wohnhaus Nr. 327, zwei Klagen eingebracht. Das Begehren der ersten Klage geht dahin, die beklagten Parteien zu ungeteilter Hand schuldig zu erkennen, jenen Teil des Daches des Zubaues zu ihrem Hause Nr. 327, G., der in... mehr lesen...