Begründung: Die Klägerin begehrt mit der vorliegenden Mahnklage 14.478,04 EUR sA. Der Zahlungsbefehl wurde am 5. 10. 2009 erlassen. Am Donnerstag, den 8. 10. 2009 begab sich die Belegschaft der beklagten Partei einschließlich ihres Geschäftsführers in den Abendstunden auf einen Firmenausflug, der bis einschließlich Sonntag, den 11. 10. 2009 andauerte. Am darauf folgenden Montag, den 12. 10. 2009 war der Betrieb der Beklagten ebenfalls geschlossen. Der Postzusteller kam am Freitag, d... mehr lesen...
Norm: Geo §160 Abs1 ZPO §103 Abs2 ZPO §114 Abs1 ZPO § 103 heute ZPO § 103 gültig ab 01.03.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 201/1982 ZPO § 114 gültig von 01.03.1983 bis 01.03.1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1982 ... mehr lesen...
Norm: Geo §160 Abs1 ZPO §103 Abs2 ZPO § 103 heute ZPO § 103 gültig ab 01.03.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 201/1982
Rechtssatz:
Soll einer unmittelbaren Ausfolgung eines Schriftstückes bei Gericht an einen Vertreter eines anwaltlichen Prozeßbevollmächtigten die Wirkung der Zustel... mehr lesen...
Norm: ZPO §103 Abs2 ZustG §13 Abs4 ZustG §16 Abs2 ZPO § 103 heute ZPO § 103 gültig ab 01.03.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 201/1982 ZustG § 13 heute ZustG § 13 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...