Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Februar 1981 als Einzelprokurist in der Zweigniederlassung der Beklagten in Wien angestellt. Sein Entgelt bestand aus einem monatlichen Fixum und einer Provision von 5 % bzw. bei gewissen Lagerverkäufen von 2,5 % für die von ihm vermittelten Aufträge. Die Provision wurde monatlich anhand der Rechnungskopien ermittelt. Mit 31.Juli 1981 beendeten die Streitteile das Angestelltenverhältnis einvernehmlich. Danach war der Kläger noch bis 15.Ok... mehr lesen...
Der Kläger war vom 1. April 1959 bis 28. November 1960 als Rechtsanwaltsanwärter beim Beklagten beschäftigt. Er verlangt unter anderem Rechnungslegung und Zahlung des sich infolge einer Beteiligungszusage ergebenden Betrags. Aus den umfangreichen Feststellungen des Erstgerichts brauchen diesmal nur jene hervorgehoben zu werden, wonach zwischen den Parteien eine Gewinnbeteiligung von 20% hinsichtlich der vom Kläger dem Beklagten zugeführten Causen vereinbart wurde. Das Erstgericht er... mehr lesen...