Entscheidungen zu § artikel1zu31 Abs. 5 GGG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/11/29 2001/16/0272

Wie insbesondere der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeschrift zu entnehmen ist, wurde in einem von der Erstbeschwerdeführerin abgeschlossenen, vom Zweitbeschwerdeführer, einem öffentlichen Notar, verfassten "Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag" vom 26., 27. Jänner und 2. Februar 2000, der Erwerb von Anteilen an einer Liegenschaft vom Land Salzburg als Verkäufer sowie der Erwerb von Anteilen an einer Baurechtseinlage - mit der die genannte Liegenschaft zunächst belastet gewesen ist... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.11.2001

RS Vwgh 2001/11/29 2001/16/0272

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GGG 1984 §31 Abs5;GGG 1984 TP9 litb Z1;GrEStG 1987 §11;
Rechtssatz: Aus dem ersten Satz des § 26 Abs 1 GGG folgt, dass die Justizverwaltungsbehörden an die (bescheidmäßige) Feststellung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer im abgabenbehördlichen Verfahren gebunden sind (Hinweis E 24. Jänner 2001, 2000/16/00... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.2001

RS Vwgh 2001/11/29 2001/16/0272

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §31 Abs5;
Rechtssatz: Für die Anwendung des Höchstbetrages des Mehrbetrages iSd § 31 Abs 5 GGG kommt es nicht darauf an, ob in einem Grundbuchsantrag die Eintragung des Eigentumsrechtes einer Mehrzahl von Miteigentümern zusammengefasst wird oder ob die Einverleibungsanträge jeweils für sich gesondert gestellt werden. Der der Sicherung des Aufko... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.2001

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